Die Hadsch
Pflicht: Sure 2 Vers 196: "Führt die Wallfahrt (hadsch) und die Besuchsfahrt (`umra) (mit allen ihren Zeremonien) im Dienste Allahs durch! Und wenn ihr (durch feindlichen Widerstand an der Ausführung der Wallfahrtszeremonien) behindert seid, dann (bringt als Sühne für die Unterlassung) an Opfertieren (dar), was (für euch) erschwinglich ist! Und schert euch nicht den Kopf, bis die Opfertiere ihre... Weiterlesen... |